Feuerlöscher

Es gibt eine Vielzahl von Feuerlöschgeräten. Diese unterscheiden sich im Aufbau, dem Löschmittel und der Löschmittelmenge. Ein erfolgreicher Löschversuch hängt immer vom Einsatz des richtigen Löschmittels ab.

Als Brandschutzfachbetrieb bieten wir Ihnen die gesamte Produktpalette an Feuerlöschgeräten.

Wir beraten Sie gerne, und erstellen ein unverbindliches Angebot.

Rauchmelder

Eine Ausstattung mit Rachwarnmeldern in Wohnungen sollte heute eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. In den meisten Bundesländern sind sie daher bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Wir beraten, liefern und montieren hochwertige Rauch-, Thermo-, CO- Melder mit integrierter 10 Jahres Batterie und 10 Jahren Garantie.

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Professionelle Instandhaltung und Wartung

Wir führen Instandhaltungen und Wartungen an Handfeuerlöschgeräten und fahrbaren Feuerlöschgeräten aller Marken nach DIN 14406 Teil 4 durch. Unsere Mitarbeiter sind als Sachkundige nach DIN 14406 Teil 4 und ergänzend zur befähigten Person gem. Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 ausgebildet, und werden laufend geschult.

Die Instandhaltungsarbeiten werden direkt beim Kunden vor Ort durchgeführt. Unsere modernen Servicefahrzeuge sind komplett ausgestattet, und ermöglichen dadurch die fachgerechte Ausführung der Wartungsarbeiten. Nehmen Sie sich etwas Zeit, und schauen unseren Servicetechnikern über die Schulter. Gern erläutern wir Ihnen vor Ort die Funktionsweise und Handhabung von Feuerlöschgeräten.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot von uns an !

Rauchwärmeabzugsanlagen

Zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten sind NRA - natürliche Rauchabzugsanlagen- ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden. Wie ein "gordischer Knoten" winden sich eine Vielzahl von zu beachtenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen um den Rauch- und Wärmeabzug.

Hier einige Beispiele:

  • Grundgesetz (GG) , Artikel 2
  • gesetzl. Regelungen des Strafgestzbuches StGB
  • Landesbauordnung LBO
  • Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung
  • DIN 18232 Teil 2 oder DIN 57833 Teil 1
  • VdS- Richtlinien
  • Allgem. Bedingungen für die Feuerversicherung ( AFB)

NRA- / RWA- Anlagen sind gemäß DIN 18232 -2 durch Sachkundige einer qualifizierten Fachfirma mindestens einmal jährlich zu warten. Dabei stellt die Wartung auch eine Funktionsprüfung dar, bei der die Anlage auszulösen ist.

Wir beraten Sie gerne, und erstellen ein unverbindliches Angebot.

Türen, Tore
Feststellanlagen

Brände entwickeln sich meistens schnell und häufig unbemerkt. Hierbei entstehen große Mengen an giftigen und heißen Rauchgasen. Flucht- und Rettungswege sind innerhalb kürzester Zeit verraucht und nicht mehr begehbar.

Um eine Rauchausbreitung in den einzelnen Brandabschnitten zu verhindern, werden Brand- und Rauchschutztüren eingesetzt. Um diese Türen offen zu halten, ist eine Feststellanlage angebracht. Diese schließt die Brand- und Rauchschutztür im Brandfall automatisch. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Rauch- oder Thermomelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einem Netzteil. Feststellanlagen müssen einmal jährlich gewartet werden.

Unsere Servicetechniker führen für Sie die fachgerechte Projektierung und Installation der Anlagen und deren Wartung und Instandhaltung durch.

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Flucht- und Rettungspläne

Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung richtet sich an verschiedene Personengruppen und besteht aus den Teilen A, B, und C. In ihr werden auf ein Objekt, eine Einrichtung oder einen Betrieb abgestimmte Grundregeln zur Brandverhütung oder zum Verhalten im Brandfall zusammengefaßt. Die Brandschutzordnung wird nach Maßgabe der DIN 14096 erstellt. Bei der Erstellung können wir auf jahrelange Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückgreifen und somit ein speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Regelwerk erstellen.

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Flucht- und Rettungspläne nach DIN 14095 bzw. ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne werden von behörden gefordert bzw. ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken oder Gesetzen die Notwendigkeit der Anbringung solcher Pläne. Die Verpflichtung zum erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich z.B. aus §§ 3 & 4 der Verordnung über Arbeitsstätten ( ArbStättV ). In §4 der Arbeitsstättenverordnung werden Flucht- und Rettungswege gefordert, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Flucht- und Rettungspläne zeigen dem Betrachter den nächstmöglichen Weg ins Freie und stellen die Flucht- und Rettungswegesituation dar. Es ist daher besonders wichtig, dass diese Pläne lagerichtig und gut sichtbar im Gebäde angebracht werden.

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Baulicher Brandschutz - fachgerecht und kostengüstig

Ungeschützte Wand- und Deckendurchbrüche begünstigen eiene schnelle Ausbreitung von Feuer und toxischen Brandgasen. Wirksamen Schutz davor bieten bauafsichtlich zugelassene Kabel- und Rohrabschottungssysteme und Kombiabschottungen. Diese werden durch uns fachgerecht nach DIN 4102 und nach Herstelleranweisungen ausgeführt.

Wir bieten u.a. folgende Systeme an:

  • Brandschutzmörtelsysteme für Wand- und Deckendurchbrüche
  • Kabelschottsysteme
  • Kissenschotts für häufige Nachbelegung
  • Rohrabschottungen
  • PROMAT Kanäle und Abschottungen

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Brandschutzschulung / Brandschutzhelferausbildung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 10 ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brand- oder Notfall zu unterweisen. Dazu zählen die Evakuierung und die erste Brandbekämpfung mit Selbsthilfeeinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher und Wandhydranten. Die aktuelle ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und behandelt unter § 6.1 das Thema "Unterweisungen" und unter § 6.2 das Thema "Brandschutzhelfer". Demnach müssen Unterweisungen in Betrieben mindestens einmal jährlich durchgeführt und mindestens 5% der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden.

Wir bieten Ihnen Unterweisungen im betrieblichen Brandschutz sowie Brandschutzhelferausbildungen an, die direkt auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst sind. Unsere Schulungen führen wir direkt vor Ort bei unseren Kunden durch. Dadurch werden große Ausfallzeiten der Mitarbeiter über die eigentliche Schulung hinaus vermieden. Der praktische Teil wird mit einem gasbetriebenen Brandsimulationsgerät und Übungsfeuerlöschern durchgeführt.

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Brandschutzbeauftragter

In Unternehmen und Einrichtungen sind die Vorteile, welche die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden. Es werden Personen benötigt, die die Belange des Brandschutzes einerseitsgegenüber Behörden, Versicherern und Planern und andererseits firmenintern vertreten.

Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantworlichen eines Unternehmens in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. :

  • Erstellen und Fortschreibeb der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Mitwirken bei der Umsetzng des Branschutzkonzeptes
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter im Brandschutz

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Symbol- und Kennzeichnungsschilder

Wir liefern und montieren Ihnen die Beschilderung nach Vorgaben der ASR A 1.3 in vielfältiger Ausführung, Größen und Materialien.

Unseren komplettenSchilderkatalog finden Sie hier.

Löschwassertechnik

Die Instandhaltung von Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Steigleitungen darf nur durch Sachkundige nach DIN 14462 erfolgen.

Sachkundig ist wer über die erforderliche Ausbildung und Praxis verfügt, und die erforderlichen Prüfwerkzeuge / Ausrüstungen verwendet. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult, und verfügen über die notwendigen Erfahrungen und Werkzeuge.

Schlauchanschlusseinrichtungen / Wandhydranten / Steigleitungen unterligen einer genau reglementierten Überprüfung, und Wartungsfristen. Durch die regelmäßige Wartung/ Instandhaltung wird die Betriebsbereitschaft der Brandschutzeinrichtungen gewährleistet.

Wir beraten Sie gerne, und erstellen ein unverbindliches Angebot.

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